Home

Sicherheitsrecht

VwGH: Verhaltensbeschwerde gegen Organe des Bundesministeriums für Inneres

Die Zurückweisung von Verhaltensbeschwerden mangels gesetzlicher Grundlage erfolgt zu Recht

09. 11. 2020
Gesetze:   Art 130 B-VG, § 88 SPG, § 106 StPO
Schlagworte: Verhaltensbeschwerde, Organe des Bundesministeriums für Inneres

 
GZ Ra 2020/01/0274, 10.09.2020
 
VwGH: Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass die Zurückweisung von Verhaltensbeschwerden mangels gesetzlicher Grundlage zu Recht erfolgt.
 
Der VwGH hat auch in seiner Rsp bereits verfassungsrechtliche Bedenken („Entstehen einer Rechtsschutzlücke“) im Hinblick darauf, dass beim Behördenhandeln im Dienste der Strafjustiz („Kriminalpolizei“) die Einspruchsmöglichkeit an das Gericht nach § 106 Abs 1 StPO nicht (mehr) und eine Beschwerdemöglichkeit nach § 88 Abs 2 SPG nicht besteht, nicht geteilt (vgl VwGH 28.3.2017, Ra 2017/01/0059, mwN, unter Hinweis auf Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG, wonach es der Verfassungsgesetzgeber in das Ermessen des einfachen Gesetzgebers gestellt hat, Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über Verhaltensbeschwerden - über den in § 88 Abs 2 SPG geregelten Fall hinaus - vorzusehen).
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at