Die Bauausführung ist nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens und es kommt den Nachbarn eines Bauvorhabens hinsichtlich der Genehmigung der Baugrubensicherung keine Parteistellung zu
GZ Ra 2018/06/0218, 14.09.2020
VwGH: Wie der VwGH in dem Erkenntnis vom 22. Dezember 2015, Ra 2015/06/0123, iZm dem auch hier gegenständlichen Bauvorhaben zum Verfahren betreffend die Baugrubensicherung ausgeführt hat, ist die Bauausführung nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens und kommt den Nachbarn eines Bauvorhabens hinsichtlich der Genehmigung der Baugrubensicherung keine Parteistellung zu.