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Baurecht

VwGH: Parteistellung des Nachbarn iZm Erteilung der Bewilligung der Baugrubensicherung zum Bau einer näher genannten Wohnanlage

Die Bauausführung ist nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens und es kommt den Nachbarn eines Bauvorhabens hinsichtlich der Genehmigung der Baugrubensicherung keine Parteistellung zu

02. 11. 2020
Gesetze:   § 8 AVG
Schlagworte: Baubewilligungsverfahrens, Bewilligung einer Baugrubensicherung, Nachbarn, Parteistellung

 
GZ Ra 2018/06/0218, 14.09.2020
 
VwGH: Wie der VwGH in dem Erkenntnis vom 22. Dezember 2015, Ra 2015/06/0123, iZm dem auch hier gegenständlichen Bauvorhaben zum Verfahren betreffend die Baugrubensicherung ausgeführt hat, ist die Bauausführung nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens und kommt den Nachbarn eines Bauvorhabens hinsichtlich der Genehmigung der Baugrubensicherung keine Parteistellung zu.
 
 

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