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Fremdenrecht

VwGH: Im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens eingetretene Volljährigkeit – weiterhin Familienangehöriger iSd § 2 Abs 1 Z 9 NAG?

Bei der Beurteilung der Minderjährigkeit eines Kindes ist auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen

02. 11. 2020
Gesetze:   § 2 NAG, § 46 NAG
Schlagworte: Familienzusammenführung, minderjähriges Kind, im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens eingetretene Volljährigkeit, Familienangehöriger

 
GZ Ra 2019/22/0070, 09.09.2020
 
VwGH: Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass er seine bisherige Rsp, wonach die Minderjährigkeit eines Kindes für die Bejahung der Eigenschaft als Familienangehöriger iSd § 2 Abs 1 Z 9 NAG auch im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde bzw des VwG vorliegen muss, vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH vom 16. Juli 2020, B.M.M. et al., C-133/19, C-136/19 und C-137/19, nicht mehr aufrecht erhält und demnach bei der Beurteilung der Minderjährigkeit eines Kindes auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist.
 
 

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