Im Fall eines unter Verbrauchern abgeschlossenen Mietvertrags ist das Kompensationsverbot auch für konnexe Gegenforderungen des Mieters gegen Mietzinsforderungen des Vermieters grundsätzlich zulässig
GZ 4 Ob 71/20z, 11.08.2020
OGH: Im Fall eines unter Verbrauchern abgeschlossenen Mietvertrags ist das Kompensationsverbot auch für konnexe Gegenforderungen des Mieters gegen Mietzinsforderungen des Vermieters grundsätzlich zulässig.