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Verkehrsrecht

VwGH: Abstellen des Fahrzeuges im absoluten Halte- und Parkverbot mit eingeschaltener Warnblinkanlage

Hat der Fahrzeuglenker nicht erlaubtermaßen angehalten, sondern verbotenerweise gehalten, so muss auch das Einschalten der Alarmblinkanlage als rechtswidrig angesehen werden

19. 10. 2020
Gesetze:   § 24 StVO, § 99 StVO
Schlagworte: Straßenverkehrsrecht, Halten im Halte- und Parkverbot, Warnblinkanlage

 
GZ Ra 2020/02/0039, 04.03.2020
 
VwGH: Wie der VwGH bereits ausgesprochen hat, ist für den Fall, dass es sich beim Abstellen des Fahrzeuges um ein verbotenes Halten handelt, auch das Einschalten der Alarmblinkanlage als rechtswidrig anzusehen.
 
 

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