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Verfahrensrecht

VwGH: § 46 VwGG – zur Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages

Zur Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages iSd § 46 Abs 3 VwGG hat die Partei im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht nicht nur initiativ alle Umstände darzutun, aus denen eine Beweisführung über die Einhaltung der Antragsfrist ermöglicht wird, sondern auch den Nachweis, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wurde, gleichzeitig mit der Antragstellung zumindest zu bescheinigen

12. 10. 2020
Gesetze:   § 46 VwGG
Schlagworte: Wiedereinsetzungsantrag, Rechtzeitigkeit

 
GZ Ra 2020/18/0233, 21.08.2020
 
VwGH: Zur Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages iSd § 46 Abs 3 VwGG hat die Partei im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht nicht nur initiativ alle Umstände darzutun, aus denen eine Beweisführung über die Einhaltung der Antragsfrist ermöglicht wird, sondern auch den Nachweis, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wurde, gleichzeitig mit der Antragstellung zumindest zu bescheinigen.
 
 

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