Ein Vorkaufsrecht der Kommanditgesellschaft geht durch Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den verbleibenden Gesellschafter nach § 142 UGB nicht unter, sondern im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über
GZ 5 Ob 74/20y, 18.06.2020
OGH: Die Beurteilung des Rekursgerichts, das Vorkaufsrecht sei mit der wirksamen Vermögensübernahme auf die übernehmende GmbH als Gesamtrechtsnachfolgerin einer GmbH & Co KG übergegangen und deshalb nicht erloschen, entspricht LuRsp zum Schicksal derartiger Gestaltungsrechte in Fällen einer Gesellschaften betreffenden Gesamtrechtsnachfolge.