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Zivilrecht

OGH: Obsorgeentscheidung, durch die der hauptsächliche Aufenthalt der nicht im selben Haushalt lebenden Geschwister nicht geändert wird

Es trifft zu, dass es grundsätzlich nicht dem Kindeswohl entspricht, Geschwister zu trennen; im vorliegenden Fall wurde eine solche (weitgehende) Trennung des Minderjährigen von seiner älteren Schwester aber bereits vor mehreren Jahren dadurch faktisch bewirkt, dass – bei gemeinsamer Obsorge der Eltern für beide Kinder – der hauptsächliche Aufenthalt der Tochter beim Vater festgelegt wurde, während der Sohn weiterhin bei der Mutter blieb; an dieser Situation ändert sich auch durch die Anordnung der Alleinobsorge der Mutter für den Sohn nichts; die Beurteilung der Vorinstanzen, dass die alleinige Obsorge für den Sohn nicht dem Vater zu übertragen ist, begründet keine erhebliche Rechtsfrage

22. 09. 2020
Gesetze:   § 180 ABGB, § 181 ABGB, § 182 ABGB § 138 ABGB
Schlagworte: Familienrecht, Obsorge, Geschwister, nicht im selben Haushalt

 
GZ 3 Ob 63/20s, 15.06.2020
 
OGH: Es trifft zu, dass es grundsätzlich nicht dem Kindeswohl entspricht, Geschwister zu trennen. Im vorliegenden Fall wurde eine solche (weitgehende) Trennung des Minderjährigen von seiner älteren Schwester aber bereits vor mehreren Jahren dadurch faktisch bewirkt, dass – bei gemeinsamer Obsorge der Eltern für beide Kinder – der hauptsächliche Aufenthalt der Tochter beim Vater festgelegt wurde, während der Sohn weiterhin bei der Mutter blieb. An dieser Situation ändert sich auch durch die Anordnung der Alleinobsorge der Mutter für den Sohn nichts. Die Beurteilung der Vorinstanzen, dass die alleinige Obsorge für den Sohn nicht dem Vater zu übertragen ist, begründet keine erhebliche Rechtsfrage.
 
 

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