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Arbeitsrecht

VwGH: § 8 Abs 2 BEinstG – Zustimmung zu einer auszusprechenden Kündigung

Ob die Kündigung im Einklang mit dem anwendbaren Kollektivvertrag steht, ist nicht im Verfahren nach § 8 BEinstG zu klären

20. 09. 2020
Gesetze:   § 8 BEinstG
Schlagworte: Behinderteneinstellung, Kündigung, Zustimmung des Behindertenausschusses, Kollektivvertrag

 
GZ Ra 2020/11/0083, 27.07.2020
 
VwGH: Die Zustimmung nach § 8 Abs 2 BEinstG ermöglicht zwar die Kündigung durch den Dienstgeber, ersetzt diese aber nicht. Weiter gehende vertragliche oder gesetzliche Beschränkungen bleiben aufrecht. Ob die Kündigung im Einklang mit dem anwendbaren Kollektivvertrag steht, ist nicht im Verfahren nach § 8 BEinstG zu klären.
 
 

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