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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage einer Bescheidpflicht über einen Antrag auf gewünschte Maßnahmen der Rehabilitation im Rehabilitationsverfahren nach § 253f ASVG

Personen, für die bescheidmäßig festgestellt wurde, dass vorübergehende Invalidität iSd § 255 Abs 1 und 2 oder 3 ASVG im Ausmaß von zumindest sechs Monaten vorliegt, haben gem § 253f ASVG so lange Rechtsanspruch auf die in § 302 Abs 1 ASVG genannten medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation gegenüber dem Pensionsversicherungsträger, als vorübergehende Invalidität vorliegt, wenn dies zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig und infolge des Gesundheitszustands zweckmäßig ist

15. 09. 2020
Gesetze:   § 253f ASVG, § 302 ASVG
Schlagworte: Krankenversicherung, Pensionsversicherung, vorübergehende Invalidität, Rehabilitationsgeld, Bescheidpflicht, medizinische Maßnahmen, Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

 
GZ 10 ObS 48/20m, 24.06.2020
 
OGH: Personen, für die bescheidmäßig festgestellt wurde, dass vorübergehende Invalidität iSd § 255 Abs 1 und 2 oder 3 ASVG im Ausmaß von zumindest sechs Monaten vorliegt, haben gem § 253f ASVG so lange Rechtsanspruch auf die in § 302 Abs 1 ASVG genannten medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation gegenüber dem Pensionsversicherungsträger, als vorübergehende Invalidität vorliegt, wenn dies zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig und infolge des Gesundheitszustands zweckmäßig ist.
 
 

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