Selbst Verletzungen der Wohlverhaltenspflicht eines Elternteils bleiben uU sanktionslos, wenn dies das Wohl des Kindes erfordert
GZ 4 Ob 110/20k, 12.08.2020
OGH: Ein Entzug der Obsorge der Eltern darf nur zum Wohle des Kindes getroffen werden. Der Hinweis des Rekursgerichts, dass der Vater die Gefährdungssituation durch die Rückholaktion des Kindes ausgelöst habe, überzeugt nicht, weil selbst Verletzungen der Wohlverhaltenspflicht eines Elternteils uU sanktionslos bleiben, wenn dies das Wohl des Kindes erfordert.