Home

Verfahrensrecht

VwGH: Falsche Bezeichnung eines Schriftsatzes

Nach der ständigen hg Rsp zum Schutz rechtsunkundiger Parteien im Verwaltungsverfahren schadet die falsche Bezeichnung eines Schriftsatzes nicht und ist für die Beurteilung des Charakters einer Eingabe ihr wesentlicher Inhalt, der sich aus dem gestellten Antrag erkennen lässt, und die Art des in diesem gestellten Begehrens maßgebend

31. 08. 2020
Gesetze:   § 13 AVG
Schlagworte: Falsche Bezeichnung eines Schriftsatzes

 
GZ Ra 2019/11/0148, 24.06.2020
 
VwGH: Nach der ständigen hg Rsp zum Schutz rechtsunkundiger Parteien im Verwaltungsverfahren schadet die falsche Bezeichnung eines Schriftsatzes nicht und ist für die Beurteilung des Charakters einer Eingabe ihr wesentlicher Inhalt, der sich aus dem gestellten Antrag erkennen lässt, und die Art des in diesem gestellten Begehrens maßgebend.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at