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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Anspruch bei Dienstverhinderung – zur Frage, wann im Falle der lückenlosen Übernahme eines Lehrlings in ein Angestelltendienstverhältnis der jährliche Stichtag für den Entgeltfortzahlungsanspruch gem § 8 AngG ausgelöst wird

Eine Anrechnung der beim selben Arbeitgeber absolvierten Lehrzeit als Vordienstzeit ändert nichts daran, dass das nächste Arbeitsjahr iSd § 8 AngG jeweils mit dem Jahrestag des Eintritts in das Angestelltendienstverhältnis beginnt

24. 08. 2020
Gesetze:   § 8 AngG, § 17a BAO
Schlagworte: Angestellter, Berufsausbildung, Lehrling, Anspruch bei Dienstverhinderung, Krankheit

 
GZ 8 ObA 31/20x, 27.05.2020
 
OGH: Beim Übertritt vom Lehrverhältnis in das Angestelltenverhältnis beginnt der Anspruch nach § 8 AngG neu und unabhängig davon, ob der nach § 17a BAG zur Verfügung stehende Entgeltfortzahlungszeitraum im vorangegangenen Lehrverhältnis bereits ausgeschöpft war.
 
 

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