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Wirtschaftsrecht

OGH: Rückzahlungssperre – Erstreckung von § 14 EKEG auf einen zum Zeitpunkt der Kreditgewährung erst zukünftigen Gesellschafter?

Die Kreditgewährung nur im Hinblick auf einen bloß möglichen Anteilserwerb führt noch nicht zur Anwendung des EKEG

11. 08. 2020
Gesetze:   § 14 EKEG, §§ 5 ff EKEG
Schlagworte: Gesellschaftsrecht, Eigenkapitalersatzrecht, Kreditgewährung, zukünftiger Gesellschafter, Rückzahlungssperre

 
GZ 17 Ob 1/20a, 28.05.2020
 
OGH: Die Rückzahlungssperre des § 14 EKEG setzt grundsätzlich voraus, dass der Kreditgeber im Zeitpunkt der Kreditgewährung Gesellschafter iSd §§ 5 ff EKEG und damit nach der Wertung des Gesetzes für die Finanzierung der Gesellschaft verantwortlich war. Ausnahmsweise kann es genügen, wenn die Kreditgewährung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer – wenn auch noch nicht formgültig – vereinbarten Beteiligung an der Gesellschaft steht. Die Kreditgewährung nur im Hinblick auf einen bloß möglichen Anteilserwerb führt demgegenüber noch nicht zur Anwendung des EKEG.
 
 

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