Home

Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Dienstanweisung

Der Rechtsbegriff der Dienstanweisung umfasst auch - soweit nichts Gegenteiliges konkret geltend gemacht wird - eine kürzelhafte Umschreibung des für deren wirksames Vorliegen erforderlichen Tatsachenkomplexes

28. 07. 2020
Gesetze:   § 1153 ABGB
Schlagworte: Dienstanweisung

 
GZ 8 ObA 54/18a, 16.12.2019
 
OGH: Der Rechtsbegriff der Dienstanweisung umfasst auch - soweit nichts Gegenteiliges konkret geltend gemacht wird - eine kürzelhafte Umschreibung des für deren wirksames Vorliegen erforderlichen Tatsachenkomplexes.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at