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Baurecht

VwGH: Prüfungsbefugnis iZm Rechtsmittel eines Nachbarn im Baubewilligungsverfahren

Die Prüfungsbefugnisse der Berufungsbehörde und auch der VwG wie auch der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts ist im Falle des Rechtsmittels einer Partei des Verwaltungsverfahrens mit beschränktem Mitspracherecht, wie dies auf Nachbarn nach der BauO im Baubewilligungsverfahren zutrifft, auf jene Fragen beschränkt, hinsichtlich derer dieses Mitspracherecht als subjektiv-öffentliches Recht besteht und soweit rechtzeitig im Verfahren derartige Einwendungen erhoben wurden

27. 07. 2020
Gesetze:   § 8 AVG, § 27 VwGVG, BauO
Schlagworte: Baubewilligungsverfahren, Rechtsmittel eines Nachbarn, Prüfungsbefugnis

 
GZ Ra 2020/05/0049, 29.05.2020
 
VwGH: Der VwGH erkennt in stRsp, dass die Prüfungsbefugnis der Berufungsbehörde und der VwG wie auch der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts im Falle des Rechtsmittels einer Partei des Verwaltungsverfahrens mit beschränktem Mitspracherecht, wie dies auf Nachbarn nach der BauO im Baubewilligungsverfahren zutrifft, auf jene Fragen beschränkt ist, hinsichtlich derer dieses Mitspracherecht als subjektiv-öffentliches Recht besteht und soweit rechtzeitig im Verfahren diesbezügliche Einwendungen erhoben wurden.
 
 

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