Home

Verfahrensrecht

VwGH: Bekämpfung eines Sachverständigengutachtens

Bei Bedenken gegen ein (ärztliches) Gutachten liegt es an der Partei, diesem - auf gleichem fachlichen Niveau - entgegenzutreten, es sei denn, das Gutachten ist mit Widersprüchen bzw Ungereimtheiten behaftet oder unvollständig

20. 07. 2020
Gesetze:   § 52 AVG
Schlagworte: Sachverständige

 
GZ Ra 2019/11/0071, 20.05.2020
 
VwGH: Bei Bedenken gegen ein (ärztliches) Gutachten liegt es an der Partei, diesem - auf gleichem fachlichen Niveau - entgegenzutreten, es sei denn, das Gutachten ist mit Widersprüchen bzw Ungereimtheiten behaftet oder unvollständig.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at