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Sozialrecht

VwGH: Zusatzeintragung "Notwendigkeit einer Begleitperson" in den Behindertenpass gem § 42 Abs 1 des BBG

In einem Fall, in dem die Zusatzeintragung "Notwendigkeit einer Begleitperson" in den Behindertenpass gem § 42 Abs 1 des BBG verfahrensgegenständlich ist, sind - regelmäßig unter Beiziehung eines ärztlichen Sachverständigen - die Art der Gesundheitsschädigung des Betroffenen und deren Konsequenzen für die allfällige Notwendigkeit der Beiziehung einer Begleitperson darzustellen

13. 07. 2020
Gesetze:   § 42 BBG, § 42 AVG
Schlagworte: Behindertenrecht, Behindertenpass, Zusatzeintragung „Notwendigkeit einer Begleitperson“, ärztlicher Sachverständiger

 
GZ Ra 2018/11/0230, 26.05.2020
 
VwGH: In einem Fall, in dem die Zusatzeintragung "Notwendigkeit einer Begleitperson" in den Behindertenpass gem § 42 Abs 1 des BBG verfahrensgegenständlich ist, sind - regelmäßig unter Beiziehung eines ärztlichen Sachverständigen - die Art der Gesundheitsschädigung des Betroffenen und deren Konsequenzen für die allfällige Notwendigkeit der Beiziehung einer Begleitperson darzustellen.
 
 

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