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Verfahrensrecht

VwGH: Abweisung durch VwG

Geht aus dem Inhalt des Erkenntnisses zweifelsfrei hervor, dass das VwG die Zulässigkeit einer meritorischen Entscheidung verneint hat, so liegt in der an Stelle einer Zurückweisung des Antrages erfolgten Abweisung lediglich ein Vergreifen im Ausdruck mit dem Ergebnis, dass mit dem Erkenntnis keine meritorische Entscheidung in Form einer Abweisung des Antrages vorgenommen wurde

29. 06. 2020
Gesetze:   § 28 VwGVG
Schlagworte: Verwaltungsgericht, Zurückweisung / Abweisung eines Antrages, Zulässigkeit einer meritorischen Entscheidung

 
GZ Ra 2020/08/0047, 27.04.2020
 
VwGH: Geht aus dem Inhalt des Erkenntnisses zweifelsfrei hervor, dass das VwG die Zulässigkeit einer meritorischen Entscheidung verneint hat, so liegt in der an Stelle einer Zurückweisung des Antrages erfolgten Abweisung lediglich ein Vergreifen im Ausdruck mit dem Ergebnis, dass mit dem Erkenntnis keine meritorische Entscheidung in Form einer Abweisung des Antrages vorgenommen wurde.
 
 

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