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Zivilrecht

OGH: Zum Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen

Eine irreführende Belehrung des VN über sein Rücktrittsrecht steht dem Beginn des Fristenlaufs entgegen und führt zu einem unbefristeten Rücktrittsrecht

23. 06. 2020
Gesetze:   § 5c VersVG, § 165a VersVG aF, § 178 VersVG aF, Art 15 RL 90/619, Art 35 RL 2002/83/
Schlagworte: Versicherungsvertragsrecht, Lebensversicherung, Rücktritt, unrichtige Belehrung, Widersprüchlichkeit, Rücktrittsfrist, Perpetuierung des Rücktrittsrechts, Rückabwicklung

 
GZ 7 Ob 20/20x, 27.05.2020
 
OGH: Bei einer fehlerhaften Belehrung über die Dauer der Rücktrittsfrist steht bei richtlinienkonformer Auslegung des § 165a Abs 2 VersVG aF dem VN ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu:
 
Sowohl aus der Struktur als auch aus dem Wortlaut der einschlägigen unionsrechtlichen Bestimmungen folgt, dass damit sichergestellt werden soll, dass der VN insbesondere über sein Rücktrittsrecht genau belehrt wird. Wenn ein VN daher nicht oder zumindest nicht ausreichend belehrt worden ist, steht dies dem Beginn des Fristenlaufs entgegen und führt damit zu einem unbefristeten Rücktrittsrecht.
 
Hier wurde der Kläger über seine Rücktrittsmöglichkeit insofern fehlerhaft und irreführend belehrt, als ihm 2 unterschiedliche Fristen für den Rücktritt genannt wurden. Dies war geeignet, ihn zwischen dem 15. und dem 30. Tag nach Vertragsabschluss zur irrigen Auffassung zu verleiten, dass die Rücktrittsfrist bereits abgelaufen sei, und ihn damit vom eigentlich noch zulässigen Rücktritt abzuhalten. Damit wurde dem Kläger die Möglichkeit genommen, sein Rücktrittsrecht unter denselben Bedingungen wie bei Mitteilung zutreffender Informationen auszuüben. Die Rücktrittsfrist nach § 165a Abs 1 VersVG aF hat im vorliegenden Fall daher mangels korrekter Belehrung nicht mit dem Zeitpunkt zu laufen begonnen, zu dem der Kläger davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Vertrag geschlossen wurde. Die hier vorliegende irreführende Belehrung steht dem Beginn des Fristenlaufs entgegen und führt zu einem unbefristeten Rücktrittsrecht des VN.
 
 

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