Dass die dreijährige Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG noch nicht abgelaufen ist, steht auch der Verbücherung eines Vorkaufsrechts zugunsten eines zum Erwerb eines Abstellplatzes nicht Berechtigten entgegen
GZ 5 Ob 223/19h, 20.02.2020
OGH: Dass die dreijährige Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG noch nicht abgelaufen ist, steht auch der Verbücherung eines Vorkaufsrechts zugunsten eines zum Erwerb eines Abstellplatzes nicht Berechtigten entgegen.