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Wirtschaftsrecht

OGH: § 10b GmbH – zur Frage der Zulässigkeit einer Kapitalerhöhung im Stadium der Gründungsprivilegierung

Eine GmbH kann auch während aufrechter Gründungsprivilegierung eine Kapitalerhöhung durchführen

02. 06. 2020
Gesetze:   § 10b GmbHG
Schlagworte: Gesellschaftsrecht, Firmenbuchrecht, GmbH, Gründungsprivilegierung, Kapitalerhöhung (mit Hinzutreten neuer Gesellschafter)

 
GZ 6 Ob 54/20i, 25.03.2020
 
OGH: Bei einer iSv § 10b GmbHG gründungsprivilegierten GmbH kann das Stammkapital auch höher als das Mindeststammkapital von 35.000 EUR (§ 6 Abs 1 GmbHG) sein.
 
Eine GmbH kann auch während aufrechter Gründungsprivilegierung eine Kapitalerhöhung durchführen.
 
Bei einem im Zuge einer Kapitalerhöhung neu hinzutretenden Gesellschafter sind nur der Betrag der übernommenen Stammeinlage und die darauf zu leistenden Einzahlungen zu beschließen. Ein solcher Gesellschafter kann keine gründungsprivilegierte Stammeinlage übernehmen, eine solche ist im Firmenbuch auch nicht einzutragen. In einer GmbH können im Gefolge einer Kapitalerhöhung auch während aufrechter Gründungsprivilegierung Gesellschafter mit gründungsprivilegierter Stammeinlage und Gesellschafter ohne solche nebeneinander bestehen.
 
 

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