VwGH: Beschwerdevorbringen des Nachbarn, wonach das baubehördliche Bewilligungsverfahren mangels Einholung einer Stellungnahme von ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) zur Welterbekompatibilität des Projektes aufgrund der UNESCO Welterbe-Konvention mangelhaft geblieben sei
Aus den Art 4 und 5 der Welterbe-Konvention kann niemand ein subjektives Recht ableiten, da diese nicht self-executing sind und nur Verpflichtungen der Mitgliedstaaten normieren
01. 06. 2020
Gesetze:
Art 4 UNESCO Welterbe-Konvention, Art 5 UNESCO Welterbe-Konvention
Schlagworte: Baubehördliches Bewilligungsverfahren, Welterbe, Nachhbarrechte
GZ Ra 2019/05/0095, 30.03.2020
VwGH: Aus den Art 4 und 5 der Welterbe-Konvention kann niemand ein subjektives Recht ableiten, da diese nicht self-executing sind und nur Verpflichtungen der Mitgliedstaaten normieren.