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Wirtschaftsrecht

OGH: Führt die doppelte Datierung eines Wechsels zu dessen Ungültigkeit?

Das Anführen von zwei Ausstellungsdaten widerspricht den in Art 1 Z 7 WG statuierten zwingenden Gültigkeitsvoraussetzungen eines Wechsels und macht den Wechsel ungültig.

20. 05. 2011
Gesetze: Art 1 Z 7 WG, Art 2 WG
Schlagworte: Wechselrecht, Wechsel, Tratte, Formerfordernisse

GZ 8 Ob 18/09v, 23.02.2009
OGH: Art 1 Z 7 WG legt ua fest, dass der gezogene Wechsel die Angabe "des Tages" der Ausstellung zu enthalten hat. Diese gesetzlich statuierten inhaltlichen Erfordernisse sind "zwingende Gültigkeitsvoraussetzungen". Daher führt eine mehrfache Datierung zur Ungültigkeit des Wechsels. Praktisch relevantes Argument idZ ist, dass die Datierung eine Bedeutung für die Beurteilung der Wechselfähigkeit des Ausstellers sowie für den Beginn des Zinsenlaufs hat.

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