Bei Prüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzung nach § 2 Abs 1 Z 4 KBGG ist die den gewöhnlichen Aufenthalt betreffende Fiktion des § 26 Abs 3 BAO nicht zu berücksichtigen
GZ 10 ObS 180/19x, 18.02.2020
OGH: Anhaltspunkte dafür, dass der in § 25a KBGG fehlende Verweis auf die BAO eine planwidrige Unvollständigkeit darstellt, die durch Analogie zu schließen wäre, fehlen:
Als Argument für das Vorliegen einer Gesetzeslücke führt die Klägerin in der Revisionsbeantwortung ins Treffen, es läge eine massive Ungleichbehandlung und Benachteiligung von Auslandsbeamten und ihren Angehörigen gegenüber Personen mit Wohnsitz im Inland vor, wenn sich die Wohnsitzfiktion nur auf die Abgabenpflicht, nicht aber auf das Kinderbetreuungsgeld beziehen sollte. Analogie ist aber trotz Sachargumenten für Gleichbehandlung jedenfalls dann unzulässig, wenn Gesetzeswortlaut und gesetzgeberische Absicht klar in die Gegenrichtung verweisen. Im vorliegenden Fall deuten weder § 2 Abs 1 Z 4 KBGG und die dazu vorhandenen Gesetzesmaterialien noch die (taxative) Aufzählung in § 25a KBGG darauf hin, dass der Gesetzgeber des KBGG den Auslandsbeamten und deren Angehörigen den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld zuerkennen wollte. Die bloße subjektive Ansicht des Revisionswerbers, diese Regelungen seien unvollständig, rechtfertigt noch nicht die Annahme einer Lücke.