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Verfahrensrecht

VwGH: Unzuständigkeit des erkennenden Einzelrichters

Entscheidet ein nach der Geschäftsverteilung des VwG nicht zuständiger (Einzel-)Richter, so führt dies im Revisionsverfahren vor dem VwGH zur Aufhebung der Entscheidung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des VwG

25. 05. 2020
Gesetze:   Art 135 B-VG, § 83 B-VG, § 42 VwGG
Schlagworte: Verwaltungsgericht, Unzuständigkeit des erkennenden Einzelrichters

 
GZ Ra 2019/01/0446, 03.03.2020
 
VwGH: Entscheidet ein nach der Geschäftsverteilung des VwG nicht zuständiger (Einzel-)Richter, so führt dies im Revisionsverfahren vor dem VwGH zur Aufhebung der Entscheidung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des VwG.
 
 

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