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Strafrecht

OGH: Gewerbsmäßige Begehung – Vortat iSd § 70 Abs 1 Z 3 StGB

Besteht eine rechtskräftige Verurteilung, muss diese - um die besondere Warnfunktion eines Urteils zu entwickeln und für sich als Vortat iSd § 70 Abs 1 Z 3 zweiter Fall StGB auszureichen - dem Täter vor der Begehung der aktuell in Rede stehenden Tat zur Kenntnis gelangen und demnach (schon begrifflich) vor der aktuellen Tat erfolgt sein

12. 05. 2020
Gesetze:   § 70 StGB
Schlagworte: Gewerbsmäßige Begehung, Vortat

 
GZ 12 Os 139/19m, 27.02.2020
 
OGH: Besteht eine rechtskräftige Verurteilung, muss diese - um die besondere Warnfunktion eines Urteils zu entwickeln und für sich als Vortat iSd § 70 Abs 1 Z 3 zweiter Fall StGB auszureichen - dem Täter vor der Begehung der aktuell in Rede stehenden Tat zur Kenntnis gelangen und demnach (schon begrifflich) vor der aktuellen Tat erfolgt sein.
 
 

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