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Zivilrecht

OGH: Beschädigung des Verteilerschranks durch Traktor – Ersatzfähigkeit des Schaden an den dadurch ebenfalls beschädigten Elektrogeräten?

In den sog „Stromkabelfällen“ ist stRsp, dass – jedenfalls in außervertraglichen Verhältnissen – die Schäden, die durch die infolge der Beschädigung einer Stromleitung verursachte Unterbrechung der Stromzufuhr oder Überspannung entstanden sind, zumindest dann nicht ersatzfähig sind, wenn die unmittelbar beschädigte Stromleitung oder – wie hier – der unmittelbar beschädigte Kabelverteilerschrank nicht im Eigentum dessen steht, dessen Sachen als Folge dieser unmittelbaren Beschädigung beschädigt werden

05. 05. 2020
Gesetze:   §§ 1295 ff ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Stromkabelfälle, Beschädigung des Verteilerschranks, beschädigte Elektrogeräte

 
GZ 2 Ob 11/19k, 17.12.2019
 
OGH: In den sog „Stromkabelfällen“ ist stRsp, dass – jedenfalls in außervertraglichen Verhältnissen – die Schäden, die durch die infolge der Beschädigung einer Stromleitung verursachte Unterbrechung der Stromzufuhr oder Überspannung entstanden sind, zumindest dann nicht ersatzfähig sind, wenn die unmittelbar beschädigte Stromleitung oder – wie hier – der unmittelbar beschädigte Kabelverteilerschrank nicht im Eigentum dessen steht, dessen Sachen als Folge dieser unmittelbaren Beschädigung beschädigt werden.
 
Nach dieser – insoweit eindeutigen – Rsp, von der abzugehen der erkennende Senat keinen Anlass sieht, ist auch der den Klägern an ihren Elektrogeräten entstandene Schaden nicht ersatzfähig, weshalb das Klagebegehren nicht zu Recht besteht.
 
 

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