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Verkehrsrecht

VwGH: Anbringen einer Blaulichtanlage auf Armaturenbrett

Ob die auf dem Armaturenbrett gut sichtbar abgestellte Blaulichtanlage als "angebracht" iSd § 20 Abs 3 KFG zu beurteilen ist, ist eine solche des Einzelfalls

03. 05. 2020
Gesetze:   § 20 KFG, § 134 KFG
Schlagworte: Anbringen einer Blaulichtanlage auf Armaturenbrett

 
GZ Ra 2020/02/0039, 04.03.2020
 
VwGH: Ob die vom Revisionswerber nach den unbestrittenen Feststellungen des VwG auf seinem Armaturenbrett gut sichtbar abgestellte Blaulichtanlage als "angebracht" iSd § 20 Abs 3 KFG zu beurteilen ist, ist eine solche des Einzelfalls. Wurde diese auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage und in vertretbarer Weise im Rahmen der von der Rsp entwickelten Grundsätze vorgenommen, so ist eine solche einzelfallbezogene Beurteilung im Allgemeinen nicht revisibel. Der Revisionswerber vermag in der Zulässigkeitsbegründung nicht aufzuzeigen, dass das VwG im vorliegenden Einzelfall eine grob fehlerhafte Beurteilung vorgenommen hätte.
 
 

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