Für den Fall, dass es sich beim Abstellen des Fahrzeuges um ein verbotenes Halten handelt, ist auch das Einschalten der Alarmblinkanlage als rechtswidrig anzusehen
GZ Ra 2020/02/0039, 04.03.2020
VwGH: Wie der VwGH bereits ausgesprochen hat, ist für den Fall, dass es sich beim Abstellen des Fahrzeuges um ein verbotenes Halten handelt, auch das Einschalten der Alarmblinkanlage als rechtswidrig anzusehen.