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Fremdenrecht

VwGH: Vorliegen einer Aufenthaltsehe iSd § 30 NAG bei Einstellung des strafgerichtlichen Verfahrens wegen § 117 FPG?

Weder das Vorliegen einer Aufenthaltsehe iSd § 30 NAG noch die Annahme des Erschleichens eines Bescheides durch das Berufen auf eine solche Aufenthaltsehe setzt ein Strafverfahren nach § 117 FPG voraus

26. 04. 2020
Gesetze:   § 30 NAG, § 117 FPG, § 11 NAG
Schlagworte: Aufenthaltsehe, Einstellung des strafgerichtlichen Verfahrens

 
GZ Ra 2019/22/0221, 18.02.2020
 
Der Revisionswerber macht geltend, das gegen ihn geführte strafgerichtliche Verfahren wegen § 117 FPG sei eingestellt worden, was gegen das Vorliegen einer Aufenthaltsehe spreche.
 
VwGH: Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass die Annahme weder des Vorliegens einer Aufenthaltsehe iSd § 30 NAG noch des Erschleichens einer behördlichen Entscheidung durch das Berufen auf eine solche Ehe ein Strafverfahren nach § 117 FPG bzw ein mit einer Verurteilung endendes derartiges Verfahren voraussetzt.
 
 

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