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Fremdenrecht

VwGH: Bestrafung nach dem AuslBG und zur Frage, ob im Fall einer Unternehmensübernahme, mit der damit verbundenen Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern, das übernehmende Unternehmen die Verpflichtung zur Überprüfung von Personaldokumenten trifft

Das bloße Vertrauen auf Angaben eines Geschäftspartners - oder eines weiteren Geschäftsführers - ist in keinem Fall ausreichend, um von der bestehenden Verantwortung zu entlasten und die gesetzliche Vermutung eines Verschuldens iSd § 5 Abs 1 VStG zu widerlegen

19. 04. 2020
Gesetze:   § 28 AuslBG, § 3 AuslBG, § 5 VStG, § 9 VStG
Schlagworte: Ausländerbeschäftigung, Ungehorsamsdelikt, gesetzliche Vermutung des Verschuldens, Unternehmensübernahme

 
GZ Ra 2019/09/0160, 15.01.2020
 
VwGH: Bei der Verwaltungsübertretung des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG. Bei solchen hat der Täter glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft.
 
Zunächst ist festzuhalten, dass das AVRAG nach seinem § 1 Abs 1 für auf privatrechtlichem Vertrag beruhende Arbeitsverhältnisse gilt. Entgegen dem AuslBG abgeschlossene Arbeitsverhältnisse sind jedoch nach der stRsp des OGH nichtig, und können jederzeit und fristlos beendet werden, um den gesetzmäßigen Zustand herzustellen. Das bloße Vertrauen auf Angaben eines Geschäftspartners - oder eines weiteren Geschäftsführers - ist in diesem Zusammenhang zudem nach gesicherter Rsp des VwGH in keinem Fall ausreichend, um von der bestehenden Verantwortung zu entlasten und die gesetzliche Vermutung eines Verschuldens iSd § 5 Abs 1 VStG zu widerlegen.
 
 

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