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Strafrecht

OGH: Delegierung iSd § 39 StPO iZm für Angeklagten belastende Berichterstattung?

Eine den Angeklagten (potentiell) belastende Berichterstattung über die ihn betreffende Strafsache in regionalen Medien stellt keinen wichtigen (Delegierungs-) Grund iSd § 39 Abs 1 StPO dar

07. 04. 2020
Gesetze:   § 39 StPO
Schlagworte: Delegierung, Berichterstattung

 
GZ 13 Ns 6/20s, 17.02.2020
 
OGH: Ein wichtiger Grund, aus dem allein gem § 39 StPO die Veränderung des gesetzlichen Richters (Art 83 Abs 2 B-VG) ausnahmsweise zulässig wäre, wird mit dem Vorbringen, der Angeklagten sei „bislang kein Strafantrag übermittelt“ worden und die Berichterstattung über den vorliegenden Straffall in regionalen Medien sei für die Angeklagte belastend, nicht dargetan.
 
 

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