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Verfahrensrecht

VwGH: Vorwurf einer antizipierenden Beweiswürdigung iZm Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung

Die Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung vermag nicht den in der Zulassungsbegründung allein erhobenen Vorwurf einer "antizipierenden Beweiswürdigung" zu begründen

06. 04. 2020
Gesetze:   § 45 AVG, § 24 VwGVG § 17 VwGVG, § 21 BFA-VG
Schlagworte: Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung, Vorwurf einer antizipierenden Beweiswürdigung

GZ Ra 2019/20/0583, 17.12.2019
 
VwGH: Die Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung vermag nicht den in der Zulassungsbegründung allein erhobenen Vorwurf einer "antizipierenden Beweiswürdigung" zu begründen.
 
 
 

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