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Zivilrecht

OGH: Kaution – Rechnungslegungsanspruch des Mieters gem § 16b MRG?

Dem Mieter steht sowohl jederzeit während des Mietverhältnisses als auch nach dessen Beendigung gegenüber dem Vermieter das Recht auf Rechnungslegung über die fruchtbringende Anlage der Kaution und über die gezogenen Zinsen zu

31. 03. 2020
Gesetze:   § 16b MRG, § 1012 ABGB
Schlagworte: Mietrecht, Kaution, Rechnungslegungsanspruch, Anlage, Zinsen

 
GZ 6 Ob 234/19h, 23.01.2020
 
OGH: Dem Mieter steht sowohl jederzeit während des Mietverhältnisses als auch nach dessen Beendigung gegenüber dem Vermieter das Recht auf Rechnungslegung über die fruchtbringende Anlage der Kaution und über die gezogenen Zinsen zu.
 
 

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