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Verfahrensrecht

VwGH: Zurückweisung des Antrags iSd § 13 Abs 3 AVG

Wenn die vor dem VwG belBeh einen Antrag gem § 13 Abs 3 AVG zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung; durch das angefochtene Erkenntnis, mit dem die Beschwerde gegen die von der Behörde vorgenommene Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung bestätigt wurde, konnte der Revisionswerber demnach allenfalls in seinem Recht auf Sachentscheidung über seinen Antrag auf Aussetzung verletzt werden, nicht aber in den als Revisionspunkte geltend gemachten Rechten auf Anrechnung des Geldes und Unterbrechung des Eintreibungsverfahren

15. 03. 2020
Gesetze:   § 13 AVG, Art 133 B-VG, § 28 VwGG
Schlagworte: Revision, Revisionspunkte, Mängelbehebung, Frist, Zurückweisung, Aussetzung

 
GZ Ra 2019/09/0118, 29.01.2020
 
VwGH: Wenn die vor dem VwG belBeh einen Antrag gem § 13 Abs 3 AVG zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung. Durch das angefochtene Erkenntnis, mit dem die Beschwerde gegen die von der Behörde vorgenommene Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung bestätigt wurde, konnte der Revisionswerber demnach allenfalls in seinem Recht auf Sachentscheidung über seinen Antrag auf Aussetzung verletzt werden, nicht aber in den als Revisionspunkte geltend gemachten Rechten auf Anrechnung des Geldes und Unterbrechung des Eintreibungsverfahren.
 
 

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