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Verfahrensrecht

VwGH: Eintritt eines Streithelfers in Verfahren vor dem VwGH?

Ein Beitritt als mitbeteiligte Partei auf Seiten der revisionswerbenden Partei findet im VwGG keine Deckung

09. 03. 2020
Gesetze:   Art 133 B-VG, § 21 VwGG
Schlagworte: Revision, Streithelfer, Partei

 
GZ Ro 2018/10/0002, 18.12.2019
 
VwGH: Die "Revisionsbeantwortung" des Kärntner Naturschutzbeirates war schon deshalb zurückzuweisen, weil ein Streithelfer, der auf der Seite der revisionswerbenden Partei in das Verfahren vor dem VwGH eintritt, im Gesetz nicht vorgesehen ist. Ein Beitritt als mitbeteiligte Partei auf Seiten der revisionswerbenden Partei findet im VwGG sohin keine Deckung.
 
 

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