Die BAO enthält iVm dem ZustG Regelungen über die Heilung von Zustellmängeln; eine "Heilung durch Einlassung" kennen diese Bestimmungen nicht
GZ Fr 2018/15/0011, 20.11.2019
VwGH: Die BAO enthält iVm dem ZustG Regelungen über die Heilung von Zustellmängeln; eine "Heilung durch Einlassung" kennen diese Bestimmungen nicht.
Das Vorbringen des Finanzamtes zur Säumigkeit des BFG beruht somit auf einem Rechtsirrtum betreffend die Heilung von Zustellmängeln. Daraus folgt, dass der Fristsetzungsantrag die Säumigkeit des BFG nicht aufzuzeigen vermag.