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Verfahrensrecht

VwGH: Revision – trennbare Spruchpunkte

Trennbare Absprüche liegen auch dann vor, wenn die Spruchpunkte eines (vom VwG etwa bestätigten) erstinstanzlichen Bescheids als trennbar anzusehen sind

10. 02. 2020
Gesetze:   Art 133 B-VG, § 28 VwGG, § 59 AVG, § 66 AVG, § 17 VwGVG, § 27 VwGVG
Schlagworte: Revision, Zulässigkeit, trennbare Spruchpunkte

 
GZ Ra 2019/09/0027, 19.11.2019
 
VwGH: Weist die angefochtene Entscheidung eines VwG mehrere trennbare Spruchpunkte auf, so ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision getrennt zu prüfen. Solche trennbaren Absprüche liegen auch dann vor, wenn die Spruchpunkte eines (vom VwG etwa bestätigten) erstinstanzlichen Bescheids als trennbar anzusehen sind.
 
 

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