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Verfahrensrecht

VwGH: Vorwurf einer "antizipierenden Beweiswürdigung"

Die Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung vermag nicht den in der Zulassungsbegründung allein erhobenen Vorwurf einer "antizipierenden Beweiswürdigung" zu begründen

27. 01. 2020
Gesetze:   §§ 37 ff AVG, § 45 AVG, § 17 VwGVG
Schlagworte: Ermittlungsverfahren, antizipierende Beweiswürdigung, Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung

 
GZ Ra 2019/20/0583, 17.12.2019
 
VwGH: Die Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung vermag nicht den in der Zulassungsbegründung allein erhobenen Vorwurf einer "antizipierenden Beweiswürdigung" zu begründen.
 
 

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