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Zivilrecht

OGH: Mietvertrag – Vereinbarung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist ohne Nennung von Kündigungsterminen

Sollte die Kündigung auf bestimmte Kündigungstermine beschränkt werden, hätte dies ausdrücklich festgehalten werden müssen

21. 01. 2020
Gesetze:   § 560 ZPO
Schlagworte: Mietrecht, Mietvertrag, Kündigungsfrist, Kündigungstermine

 
GZ 6 Ob 222/19v, 27.11.2019
 
OGH: Nach dem Mietvertrag kann das Mietverhältnis von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Wenn die Vorinstanzen diese Vereinbarung dahin auslegten, dass nach dem Parteiwillen eine Kündigungsmöglichkeit zu jedem beliebigen Termin unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist möglich sein sollte, ist dies nicht zu beanstanden. Sollte die Kündigung auf bestimmte Kündigungstermine beschränkt werden, hätte dies ausdrücklich festgehalten werden müssen.
 
 

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