Nach der Rsp des VwGH stellt das Zurkenntnisbringen des Anzeigeninhaltes mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zur Rechtfertigung eine taugliche Verfolgungshandlung iSd § 32 VStG dar, wenn die Anzeige alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale enthält
GZ Ra 2019/15/0101, 20.11.2019
VwGH: Nach der Rsp des VwGH stellt das Zurkenntnisbringen des Anzeigeninhaltes mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zur Rechtfertigung eine taugliche Verfolgungshandlung iSd § 32 VStG dar, wenn die Anzeige alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale enthält.