Home

Arbeits- und Sozialrecht

OGH: KBGG iZm Berufsunterbrechung iSd § 44 ZÄG

§ 44 ZÄG stellt eine „gleichartige andere österreichische Rechtsvorschrift“ iSd § 24 Abs 2 Satz 2 KBGG dar, wenn die Ausübung des zahnärztlichen Berufs aufgrund der Mutterschaft unterbrochen wird und die Unterbrechung die in § 24 Abs 2 Satz 2 KBGG verwiesenen Zeiträume eines Beschäftigungsverbots nach dem MSchG oder einer Karenz nach dem MSchG oder VKG umfasst und nicht überschreitet

07. 01. 2020
Gesetze:   § 24 KBGG, § 44 ZÄG
Schlagworte: Kinderbetreuungsgeld, Zahnarzt, Berufsunterbrechung

 
GZ 10 ObS 44/19x, 15.10.2019
 
OGH: § 44 ZÄG stellt eine „gleichartige andere österreichische Rechtsvorschrift“ iSd § 24 Abs 2 Satz 2 KBGG dar, wenn die Ausübung des zahnärztlichen Berufs aufgrund der Mutterschaft unterbrochen wird und die Unterbrechung die in § 24 Abs 2 Satz 2 KBGG verwiesenen Zeiträume eines Beschäftigungsverbots nach dem MSchG oder einer Karenz nach dem MSchG oder VKG umfasst und nicht überschreitet.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at