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Verfahrensrecht

VwGH: § 41 VwGG – Prüfung des angefochtenen Erkenntnisses / Beschlusses

Der VwGH hat seiner Prüfung die angefochtene Entscheidung in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses zugrunde zu legen, auch wenn die Berichtigung erst nach der Erhebung der Revision an den VwGH erfolgt ist

06. 01. 2020
Gesetze:   § 41 VwGG
Schlagworte: Prüfung des angefochtenen Erkenntnisses / Beschlusses

 
GZ Ra 2018/17/0228, 07.11.2019
 
VwGH: Der VwGH hat seiner Prüfung die angefochtene Entscheidung in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses zugrunde zu legen, auch wenn die Berichtigung erst nach der Erhebung der Revision an den VwGH erfolgt ist.
 
 

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