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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Familienzeitbonus – zur Frage, ob es sich bei der in § 3 Abs 3 FamZeitbG normierten Frist zur Antragstellung um eine materiell-rechtliche oder eine verfahrensrechtliche Frist handelt

Bei der Frist des § 3 Abs 3 Satz 2 FamZeitbG handelt es sich um eine materiell-rechtliche Frist, sodass es zu ihrer Wahrung auf das Einlangen des Antrags beim Krankenversicherungsträger ankommt

03. 12. 2019
Gesetze:   § 3 FamZeitbG
Schlagworte: Familienzeitbonus, Frist

 
GZ 10 ObS 125/19h, 13.09.2019
 
OGH: Bei der Frist des § 3 Abs 3 Satz 2 FamZeitbG handelt es sich um eine materiell-rechtliche Frist, sodass es zu ihrer Wahrung auf das Einlangen des Antrags beim Krankenversicherungsträger ankommt.
 
 

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