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Verfahrensrecht

VwGH: § 28 VwGG – Geltendmachung des (abstrakten) Rechts auf richtige bzw rechtmäßige Gesetzesanwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen

Beim Recht auf richtige Anwendung eines vom Revisionswerber angeführten Gesetzes handelt es sich nicht um einen Revisionspunkt iSd § 28 Abs 1 Z 4 VwGG, sondern um einen Revisionsgrund, der nur iVm der Verletzung eines aus einer materiellrechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden kann

18. 11. 2019
Gesetze:   § 28 VwGG
Schlagworte: Revision, Revisionspunkte, Revisionsgründe, Recht auf richtige bzw rechtmäßige Gesetzesanwendung

 
GZ Ra 2019/10/0151, 02.10.2019
 
VwGH: Beim Recht auf richtige Anwendung eines vom Revisionswerber angeführten Gesetzes handelt es sich nicht um einen Revisionspunkt iSd § 28 Abs 1 Z 4 VwGG, sondern um einen Revisionsgrund, der nur iVm der Verletzung eines aus einer materiellrechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden kann.
 
 

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