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Sozialrecht

VwGH: Berücksichtigung von Rückständen aus der Wohnungsmiete bei Mindestsicherung?

Nach der hg Jud sind Mietschulden aus früheren Perioden nur dann bei der Entscheidung über die Hilfegewährung zu berücksichtigen, wenn infolge der offenen Schuld eine Notlage in Ansehung des Unterkunftsbedarfs droht

10. 11. 2019
Gesetze:   MSG
Schlagworte: Mindestsicherung, Berücksichtigung von Rückständen aus der Wohnungsmiete, Notlage

 
GZ Ra 2018/10/0087, 26.09.2019
 
VwGH: Nach der hg Jud sind Mietschulden aus früheren Perioden nur dann bei der Entscheidung über die Hilfegewährung zu berücksichtigen, wenn infolge der offenen Schuld eine Notlage in Ansehung des Unterkunftsbedarfs droht. Das Vorliegen einer derartigen Notlage wird vom Revisionswerber aber nicht substantiiert behauptet.
 
 

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