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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage, ob bei Ermittlung des Gesamtbetrags der maßgeblichen Einkünfte gem § 8 Abs 1 Z 2 KBGG idF BGBl I 2009/116 die im Jahr des Kinderbetreuungsgeldbezugs vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge auch dann zu berücksichtigen sind, wenn keine Einkünfte aus Betätigungen, die Grundlage für Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung darstellen, bezogen wurden

Wenn der selbständig erwerbstätige Elternteil im (nicht ganzjährigen) Anspruchszeitraum Einkünfte (ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) erzielt, die umgerechnet auf das Kalenderjahr die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, sind die im betreffenden Kalenderjahr insgesamt vorgeschriebenen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht den Einkünften hinzuzuschlagen

05. 11. 2019
Gesetze:   § 8 KBGG aF, § 24 KBGG
Schlagworte: Kinderbetreuungsgeld, selbständige Arbeit, Geringfügigkeitsgrenze, maßgebliche Einkünfte,

 
GZ 10 ObS 11/19v, 07.05.2019
 
OGH: Wenn der selbständig erwerbstätige Elternteil im (nicht ganzjährigen) Anspruchszeitraum Einkünfte (ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) erzielt, die umgerechnet auf das Kalenderjahr die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, sind die im betreffenden Kalenderjahr insgesamt vorgeschriebenen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung hinzuzuschlagen.
 
 

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