Selbstkündigungen von Vertragsbediensteten iSd § 84 Abs 3 Z 4 VBG sind nicht nur dann abfertigungswahrend, wenn sie während einer Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG oder VKG erfolgen, sondern im Wege der Analogie auch dann, wenn sie während einer Teilzeitbeschäftigung nach § 20 VBG iVm § 50b Abs 1 Z 1 BDG vorgenommen werden
GZ 9 ObA 7/19y, 15.05.2019
OGH: Selbstkündigungen von Vertragsbediensteten iSd § 84 Abs 3 Z 4 VBG sind nicht nur dann abfertigungswahrend, wenn sie während einer Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG oder VKG erfolgen, sondern im Wege der Analogie auch dann, wenn sie während einer Teilzeitbeschäftigung nach § 20 VBG iVm § 50b Abs 1 Z 1 BDG vorgenommen werden.
Im vorliegenden Fall besteht daher kein Grund dafür, der Klägerin die abfertigungswahrende Wirkung ihrer Selbstkündigung zu versagen. Auf die Frage, ob die Beklagte die Klägerin auf allfällige nachteilige Folgen ihrer Erklärung aufmerksam zu machen gehabt hätte, kommt es nicht mehr an.