Invaliditäts-(Berufsunfähigkeits-)Pension und Krankengeld sind sachlich kongruent zum Verdienstentgangsanspruch eines Geschädigten
GZ 10 Ob 53/19w, 13.09.2019
OGH: § 332 Abs 1 ASVG ordnet eine Legalzession an: Schadenersatzansprüche des Geschädigten gehen schon zum Schädigungszeitpunkt auf den Sozialversicherungsträger in jenem Umfang über, als dieser sachlich und zeitlich kongruente Leistungen zu erbringen hat. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch verbleibt dem Geschädigten. Im Ausmaß des Forderungsübergangs ist der Geschädigte gegenüber dem Schädiger nicht aktivlegitimiert. Invaliditäts-(Berufsunfähigkeits-)Pension und Krankengeld sind sachlich kongruent zum Verdienstentgangsanspruch eines Geschädigten.